Als die DDR seinerzeit den Palast der Republik baute, sollte eine neue kulturelle Kategorie entstehen. Zudem: der DDR ging es wirtschaftlich gar nicht gut, sie konnte sich diesen Bau kaum leisten, dennoch hat sie das modernste Kulturgebäude Europas - zumindest was die Innenarchitektur betrifft - gebaut. In der Liste der 65 größten kulturellen Mehrzweckgebäude weltweit - wie etwa die Kongreßhalle in Helsinki von Alvar Aalto oder das Centre Pompidou in Paris oder das ICC in Berlin - steht der Palast der Republik durch seine ausgeklügelte Mehrfunktionalität an erster Stelle, wie die Zeitschrift "Der Facility Manager" dazu ausführt. Dieser Palast der Republik sollte ein neues Kulturgefühl zum Ausdruck bringen, Vorbild war das Schinkelsche Volkshaus-Konzept des 19. Jahrhunderts. Dieser modernen Architektur war überall anzusehen, daß die Architekten und Erbauer dem Grundgedanken, Staat und Volk zusammen zu bringen, folgen wollten. Dies ist im besten Sinne eine Fortführung der sogen. "Volkshäuser", einer alten sozialdemokratischen Tradition. Man kann sich heute kaum vorstellen, daß Parlamentsdebatten in einem Hause durchgeführt wurden, in dem es öffentliche Gaststätten, eine Kegelbahn und ein Theater gibt. Jeder Sicherheitsdienst wäre einem Infarkt nahe, wenn die Bannmeile um das Parlamentsgebäude nur knapp 20 m betrüge.




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Staatsbank der DDR, 1968-1990
Zentrales Organ des ›Ministerrates der DDR‹ für die Umsetzung der staatlichen Geld- und Kreditpolitik
Geschichte und Organisation:
Aufgrund des Befehls Nr. 37 der SMAD vom 19.2.1947 wurden in allen fünf Ländern der SBZ Emmissions- und Girobanken gebildet. Eine ›Deutsche Emmissions- und Girobank‹ bestand seit dem 21.5.1948; sie hatte ihren Sitz in Potsdam und sollte den Geldumlauf und den Kreditverkehr in der SBZ einschließlich Ostberlins regeln und zudem die Verrechnungen im Warenverkehr zwischen den Ländern der SBZ sowie zwischen diesen und den Westsektoren vornehmen. Im Zusammenhang mit dem Abschluß der Währungsreform - und mit Billigung der SMAD - wurde diese Bank am 20.7.1948 durch die ›Deutsche Wirtschaftskommission‹ in die ›Deutsche Notenbank‹ umgewandelt und in den Ostsektor Berlins verlegt. Die Emissionsbanken und die in den Ländern inzwischen eingerichteten Landeskreditbanken wurden Anfang 1950 in die Notenbank eingegliedert und als deren Filialen weitergeführt. Ein »Gesetz über die Deutsche Notenbank« vom 31.10.1951 übertrug dieser das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten; sie führte zudem die Kassengeschäfte des Staatshaushaltes, unterstand aber als nicht selbständige Institution der Aufsicht des Ministeriums der Finanzen. Damit war in der DDR eine zentralgeleitete »Staatsbank« entstanden, in der sowohl die Funktionen einer Emissions- wie die einer Geschäftsbank vereinigt waren.
Mit Wirkung vom 1.1.1968 wurde die ›Deutsche Notenbank‹ in die S. umgewandelt; in dem dazu erlassenen Gesetz vom 19.12.1974 war sie als zentrales Organ des Ministerrates ausgewiesen und als solches zuständig für die einheitliche Leitung, Planung, Durchführung und Kontrolle der staatlichen Geldund Kreditpolitik. Auch die Arbeit der S. folgte den Regeln des demokratischen Zentralismus; geleitet wurde sie nach dem Prinzip der Einzelleitung von einem Präsidenten, der Mitglied des Ministerrates war. Als regionale Stützpunkte unterhielt die S. in den Bezirken und Kreisen der DDR 15 Bezirksdirektionen und rd. 180 Kreisfilialen, über die sie die Refinanzierung anderer Geldinstitute sowie Kreditierung und Abwicklung des Geschäftsverkehrs der Wirtschaft der DDR betrieb. Neben den Subinstituten der S. waren an der Finanzierung und den Geldgeschäften der ›Kombinate‹, Betriebe und staatlichen Einrichtungen noch rd. 40 Filialen der 1968 gegründeten ›Industrie- und Handelsbank‹ beteiligt. Nachdem die Geschäftsbank 1974 der S. eingegliedert worden war, wurde diese endgültig zu einer »sozialistischen Universalbank«; sie verfügte über ein Eigenkapital von 1,5 Mrd. Mark und einen zusätzlichen Reservefonds.
Als Emissionsbank und Währungsinstitut der DDR war die S. allein berechtigt, im Rahmen der vom Ministerrat bestätigten Höhe des Bargeldumlaufs die Geldzeichen (Banknoten und Münzen einschließlich Sonderprägungen) der Währung der DDR auszugeben; sie konnte Devisen sowie Gold und andere Edelmetalle an- und verkaufen oder verwahren; gemeinsam mit dem Ministerium für Finanzen und der ›Staatlichen Plankommission‹ war sie für die Zahlungsbilanz der DDR verantwortlich und wurde am Abschluß von Rahmenabkommen mit anderen Staaten, an der Abstimmung der Grundsätze des zwischenstaatlichen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs sowie Festlegung der Umrechnungssätze zu anderen Währungen beteiligt. Für den ständigen Geschäftsverkehr der Volkswirtschaft hatte sie den Geldumlauf zu organisieren, freie Geldmittel zu konzentrieren, Grund- und Umlaufkredite zu gewähren, den binnenwirtschaftlichen Zahlungsverkehr zu organisieren sowie zur Durchsetzung des staatlichen Valutamonopols beizutragen und den Reisezahlungsverkehr entsprechend durchzuführen.
Für ›Kombinate‹ und Betriebe der Industrie, des Bauwesens, Binnenhandels, Verkehrswesens, des Postund Fernmeldewesens sowie weiterer Wirtschaftsbereiche hatte die Bank die Finanzierung, die Kontoführung und Kontrolle zu besorgen. Von anderen Geld und Kreditinstituten nahm sie Geldmittel als Einlagen an und gewährte diesen Refinanzierungskredite. Es gab jedoch in der DDR nur eine geringe Anzahl weiterer Banken und Geldinstitute, die jeweils spezielle Aufgaben zu erfüllen hatten, so die ›Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR‹, die ›Deutsche Außenhandelsbank AG‹ (DABA), die zum Bereich ›Kommerzielle Koordinierung‹ gehörende ›Deutsche Handelsbank‹ (DHB) sowie die für das private Sparen und den privaten Giroverkehr wichtigen Sparkassen, Postsparkassen und genossenschaftlichen Geldinstitute.
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