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Erich Mielke
Am Tag danach war Erich Mielke in Feierlaune. Im „Lichtenberger Hof“, der Stammkneipe des Berliner Rot-Front-Kämpferbundes, wurde er mit Gejohle begrüßt. Mielke stellte sich an den Tresen und klopfte Umstehenden auf die Schultern. „Heute wird ein Ding gefeiert, das ich gedreht habe“, sagte er und bestellte Bier. Das Ding war ein Doppelmord. Am Tag zuvor, dem 9. August 1931, fielen vor dem Kino „Babylon“ in Mitte zehn tödliche Schüsse auf die Polizisten Paul Anlauf und Franz Lenk. Nach dem Mord auf dem Bülowplatz, dem heutigen Rosa-Luxemburg-Platz, und der Feier floh Mielke mit gefälschtem Pass in die Sowjetunion. Dort begann seine Karriere als Kommunist. Nach dem Krieg wurde Mielke zum gefürchteten Chef der DDR-Staatssicherheit.
( Ministerium für Staatssicherheit )
Ein brutales Leben. Bis zum Machtverlust.
 
"Schild und Schwert der Partei"
Wappen des Ministerium für Staatssicherheit
Markus Wolf
Wolf hatte von 1956 bis 1986 die „Hauptverwaltung Aufklärung“ des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi) geleitet.
Minesterium für Staatssicherheit / MfS
 

Wir sind nicht gefeit, daß Schufte unter uns sind.Wenn ich das jetzt schon wüsste, dann würden die morgen nicht mehr leben - kurzen Prozeß. Weil ich ein Humanist bin. Deshalb habe ich solche Auffassung. Das ganze Geschwafel von wegen nicht Hinrichtung und nicht Todesurteil - alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne Gerichtsurteil.“!
(Erich Mielke am 19.2.82 in einer MfS Konferenz)

Das Ministerium für Staatssicherheit (Abkürzung: „MfS“, umgangssprachlich „Stasi“) war der Inlands- und Auslandsgeheimdienst der DDR und zugleich Ermittlungsbehörde (Untersuchungsorgan) für „politische Straftaten“. Eine außerhalb der DDR gebräuchliche Bezeichnung für das Ministerium war auch Staatssicherheitsdienst (SSD). Das MfS war vor allem ein Unterdrückungs- und Überwachungs- instrument der SED gegen systemkritische Bürger der DDR. Im politisch-ideologischen System der SED war das MfS in ihrem Sprachgebrauch „Schild und Schwert der Partei“. Das MfS wurde am 8. Februar 1950 ge- gründet und war für massive Überwachung, Terror und Folter von Oppositionellen und Regimekritikern verantwortlich.
Armeegeneral, Erich Mielke
 
Politisch Andersdenkende wurden im flächendeckenden staatlichen Überwachungssystem insbesondere mit Hilfe der offiziellen und inoffiziellen Einsatzkräfte des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) ermittelt und beobachtet, um bereits Anfänge einer öffentlichen DDR-kritischen Aktivität sogleich unterbinden zu können (politisch motivierte Verfolgung). Je nach Grad des aus Sicht der Sicherheits- organe zu erwartenden Widerstands reichte die politisch motivierte Verfolgung in der DDR von bloßer Einschüchterung über Drangsalierung bis hin zu langjähriger Haft. Bei „Überläufern“ aus den Reihen des MfS und Fluchthelfern kam es auch zu Entführungen und Morden im geheimen Auftrag des MfS. Folter und Einzelhaft gehörten insbesondere in den sogenannten Untersuchungs-haftanstalten des MfS zu den vielfältigen Zwangsmitteln des MfS, um politische Gefangene gefügig und geständig zu machen. Zumindest bis in die 60er Jahre wurde eher die physische Folter angewandt. Später wurden mehr und mehr psychologische Foltermethoden praktiziert, um politische Häftlinge zu zermürben und ihren Willen zu brechen.
Sechs Millionen personenbezogene Akten wurden vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in vierzig Jahren zusammengetragen. Briefe wurden geöffnet und heimlich gelesen, Telefongespräche abgehört und mitgeschnitten. Die Stasi sammelte sogar Geruchsproben von Oppositionellen, um sie bei Bedarf mit Spürhunden verfolgen zu können. Zur Praxis der Einschüchterung gegen Regime-gegner gehörten auch Morddrohungen und Ent-führungen. Westliche Terroristen erhielten in der DDR eine neue Identität. Es stellt sich heraus, dass die Methoden des DDR-Regimes noch grausamer waren, als von ihren Kritikern vermutet.
 
 

Der Mann ohne Gesicht
Markus Wolf, Generaloberst a.D., legendärer Chef des DDR-Nachrichtendienstes, war viele Jahre lang für den Westen der Mann ohne Gesicht. Bis 1978 existierte kein Foto von Wolf im Westen. Seine berühmtesten Angestellten: Günter Guillaume, der Agent, der Kanzler Willy Brandt zu Fall brachte und Klaus Kuron, im Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig für Geheimdienstoperationen gegen die DDR, gleichzeitig Agent für die DDR. Wolf, den seine Freunde nur "Mischa" nannten, war immer ein Mann der Russen. Im Satellitenstaat DDR vertrat der geborene Schwabe mit Nachdruck, List und Erfolg die Interessen Moskaus. Dorthin war er 1934 mit seinen vor den Nazis verfolgten kommunistischen Eltern geflüchtet. Wenig später wurde "Mischa" sowjetischer Staatsbürger. Er sprach perfekt russisch, kochte russisch und alle Nachrichten, die sein Geheimdienst - rund 10.000 festbesoldete und fünfmal so viele inoffizielle Mitarbeiter (IM) - beschaffte, gingen sofort zum Großen Bruder. "Geheimdienst", bekannte Wolf 1990, "ist ein hartes Gewerbe". Als letztes Lebewohl, während sich die Blumen am Grab schon zu Bergen häuften, blies ein Musikant in der Ferne das "Lied vom kleinen Trompeter", gewidmet dem "lustigen Rotgardistenblut" des Markus "Mischa" Wolf, 1923-2006.
„Freunde sterben nicht“
Der große Saal der Stadt-Bibliothek ist bis auf den letzten Platz gefüllt, die Stimmung gespannt. Der hochgewachsene Wolf, mittlerweile dreiundachtzig, ist ganz in schwarz gekleidet, seine Haare hingegen sind inzwischen schneeweiß.
Unter den etwa 400 Zuhörern gibt es diejenigen, die es als Zumutung empfinden, dass der "Verbrecher" überhaupt öffentlich auftreten darf. Auf der anderen Seite gibt jene, die der DDR nachtrauern, die Markus Wolf verehren, darunter viele, die beim MfS „dabei“ waren. Als sie ihn nach der Lesung um ein Autogramm bitten, bekennen sie sich stolz zu ihrer einstigen Tätigkeit.


Unter "Uns"

Intern beklagten leitende Generäle und Offiziere im 1950 gegründeten Ministerium für Staatssicherheit (MfS) immer wieder, dass das Qualifikations- und Bildungsniveau ihrer Mitarbeiter viel zu niedrig sei. In den 1950er Jahren hatte nur eine Minderheit Abitur und noch weniger hatten studiert. Noch 1969 verfügten nur knapp fünf Prozent über einen Hochschul- und nur wenig mehr über einen Fachschulabschluss, mehr als die Hälfte aller Mitarbeiter hingegen hatte nur den Abschluss der 8. Klasse geschafft. Das änderte sich bis Mitte der 1980er Jahre erheblich. Nun waren nur noch etwas mehr als 20 Prozent Schulabgänger der 8. Klasse, aber immerhin mehr als 16 Prozent wiesen einen Hochschul- und rund 13 Prozent einen Fachschulabschluss auf. Das MfS hatte sich darauf orientiert, leistungsfähige Kader zu gewinnen. Zugleich hatte es die eigene Kaderschmiede, die "Juristische Hochschule" in Potsdam, zu einem Instrument ihrer streng geheimen Kaderausbildung entwickelt. Diese "Hochschule" zählte zu den Ideologie-Hochschulen in der DDR, von denen es Dutzende gab. Die SED, die Blockparteien, die Massenorganisationen, die Polizei, das Militärwesen und eben das MfS unterhielten eigene Hochschulen, um politisch einwandfreie Kader fern von den anderen Universitäten ausbilden zu können. Alle "Ideologie-Hochschulen" vergaben Diplom-Titel. Sie erhielten durchgängig sogar das Promotionsrecht zuerkannt. Die "Juristische Hochschule" des MfS wurde 1951 als Schule des MfS gegründet und 1955 zur Hochschule erklärt.

Für den Besuch dieser Hochschule konnte man sich nicht bewerben, sondern musste bereits im bewaffneten Dienst stehen und delegiert werden. Zwischen 1966 und 1989 erwarben dort rund 3.300 Personen den Abschluß eines Diplom-Juristen und 347 Personen einen Doktortitel. Die Doktorarbeiten orientierten sich an der operativen Arbeit des MfS, stellten zumeist Gemeinschaftswerke mehrerer Verfasser ohne wissenschaftliche Fundierung dar und hatten mit Dissertationen außer dem Namen nichts gemeinsam.

Obwohl dies bekannt war, beschlossen die Regierungen der Bundesrepublik und der DDR im Einheitsvertrag am 31. August 1990, dass alle schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse und Befähigungsnachweise aus der DDR weiter gelten und die in der DDR verliehenen Titel und akademischen Grade ohne Prüfung weiter geführt werden dürfen (Art. 37). Folglich durfte eine ganze Reihe ehemaliger MfS-Offiziere auch nach dem Vollzug der deutschen Einheit als Juristen weiter praktizieren. Sie hatten sich nach einem "Studium" an der MfS-Hochschule "Diplom-Juristen" nennen dürfen und nach Auflösung des MfS als freie Rechtsanwälte in der Noch-DDR niedergelassen. Viele Opfer der SED-Diktatur verbitterte dies zutiefst. Jetzt konnten sich ihre Peiniger, die vor 1990 in der DDR Recht und Moral mit Füßen getreten hatten, als Sachverwalter des bürgerlichen Rechtsstaates hervortun.