Der Palast der Republik ist ein Politikum ersten Ranges. 1973-76 an der Stelle des nach dem Krieg aus ideologischen Gründen gesprengten alten Stadtschlosses errichtet und seit 1990 wegen Asbestverseuchung geschlossen, hängt seine Zukunft weder von der Qualität seiner Architektur ab noch von der Frage, ob das Bauwerk der herausgehobenen städtebaulichen Lage gerecht wird. Die bislang fruchtlose Diskussion um Abriss oder Erhalt ist in erster Linie ideologisch geprägt.

Haupteingang

Der große Saal
Der Große Saal ist maximal 18 m hoch und 67 m breit. Er wurde haupsächlich genutzt für kulturelle Veranstaltungen, Kongresse und auch politische Aktivitäten. Durch umfangreiche Technik lassen sich Saalgröße und Platzkapazität in weiten Grenzen verändern. Diese besondere Konstruktion, mit deren Hilfe auf Knopfdruck der Saal in seiner Form, Funktionalität und Ästhetik verändert werden kann, ist einmalig in der Welt. Die 5000 vorhandenen Plätze sind mit schwenkbaren Schreibtischplatten, Fremdsprachenanschlüssen und Konferenzlautsprechern ausgestattet. 50 Dolmetscher- bzw. Reporterkabinen stehen zur Verfügung. Regelmäßig fanden im Großen Saal repräsentative Konzerte und Theatergastspiele statt, so die Reihe "Orchester der Welt".
Die große Flexibilität des Saales ermöglicht auch die Durchführung von Veranstaltungen ganz anderer Art, so z.B. Bankette und Bälle, bei denen die normale Bestuhlung nicht benötigt wurde.
Der Palast der Republik ist das Symbol der DDR, an das durchaus gute Erinnerungen geknüpft sind. Denn mit seinen über ein Dutzend Gaststätten und Cafés war es ein wahres Haus des Volks, Sitz zwar der SED-dominierten Volkskammer, aber eben auch Tagungsort der ersten demokratisch gewählten Volksvertretung 1990. Angesichts dieses Symbolgehalts haben es ästhetische Positionen schwer. Dabei wird jedem Besucher des Schlossplatzes das Vakuum bewusst, das die Berliner Mitte anfüllt.
Plattenbau
„Ratschläge für die Neubauwohnung“, 1976 vom VEB Wohnungsbaukombinat Berlin herausgegeben: „Lieber Mieter! Zur Übernahme Ihrer Neubauwohnung beglückwünsche ich Sie im Namen aller, die das Haus gebaut haben, in dem Sie nun wohnen werden. Hauptdirektor Obering. Eugen Schröter“
Da war die Sache mit dem „Installations- und Lüftungsschacht zwischen Bad und Küchen-Nassstrecke“ Hinter einer Wandklappe zur „Badzelle“ hin verborgen, zogen sich durch jenen die Rohrleitungen zur Wasser-Ent- und Versorgung. Letztere mit kaltem und warmem Ha-Zwei-O ausgestattet. Nur wurde das warme vom zentralen Heizkraftwerk so brühend heiß eingespeist, dass ihm die Rohrmuffen nicht lange standhielten. Die waren nämlich aus minderwertigem Schwarzeisen gegossen. Das mutierte zusehends (wenn denn die Wandklappe aus Glas gewesen wäre) zu absonderlichen Rostklumpengebilden, die alsbald ihr Dichtungsvermögen einbüßten. Folge: die „Ratschläge für die Neubauwohnung“- Fallschilderung auf Seite 16. „Bei Rohrbruch oder Undichtigkeiten an den Hauptleitungen im Schacht: sofort das Hauptabsperrventil im Keller schließen, den Hausbeauftragten informieren und die Reparatur veranlassen, die Mieter der angeschlossenen Wohnungen verständigen!“ Der Reparaturdienst kam, so bald er konnte, tauschte die in Mitleidenschaft gezogenen Rohre dank der praktischen Schacht-Baulösung im Handumdrehen aus und verband sie mit verzinkten Muffen. „Nanu“, staunte Herr M. „Warum sind die nicht gleich beim Hausbau verwendet worden ?“ „Aber guter Mann“, antwortete milde lächelnd der Handwerker, „das ist Kontingent-Material. Das reicht mit Mühe und Not gerade so aus, um die Havarien zu beheben, aber nie und nimmer für eine generelle Installation!“

Wohnraumlenkung
Erfassung und Verteilung des Wohnraums aller Eigentumsformen durch staatliche Organe
Trotz großer Anstrengungen blieben Wohnungssuche und Wohnraumvergabe in der DDR immer ein Problem. Wohnraum war nicht nur deshalb knapp, weil nie genug bedarfsgerechte Wohnungen zur Verfügung standen, sondern auch, weil die Raum- und Wohnungsgrößen relativ gering waren. So waren um 1985 Wohnungen in der BRD durchschnittlich um 34 Prozent größer als in der DDR (78 zu 58 qm Durchschnittsgröße); wo einem Bundesbürger durchschnittlich 32 qm Wohnfläche zur Verfügung standen, mußte sich ein DDR-Bürger mit 23 qm begnügen. Die Wohnverhältnisse waren also überwiegend beengt, und sie blieben es auch, als 1978 ein statistischer Gleichstand zwischen dem Wohnungsbestand und den rd. 6,7 Mio. Haushalten in der DDR ermittelt wurde. Jahrelange Wartezeiten für Wohnungssuchende, insbesondere für junge Leute, die einen eigenen Hausstand gründen wollten, blieben bis zuletzt häufig die Regel. Die Wohnungsvergabe - in der DDR als »Wohnraumlenkung« bezeichnet - wurde auf der Grundlage des ›Zivilgesetzbuches der DDR‹ von 1975 gehandhabt und war speziell durch »Verordnungen über die Lenkung des Wohnraumes« geregelt, die der Ministerrat letztmalig am 16.10.1985 erlassen hatte. Danach hatten die Abteilungen für Wohnungspolitik bei den örtlichen Räten (›Rat des Bezirks‹, ›Örtliche Volksvertretungen‹) über Wohnungsanträge zu entscheiden, indem sie die Aufnahme und Plazierung des Antrages auf Vergabeplänen sowie die Zuweisung von Wohnungen nach »Wohnungsbelegungsnormen« verfügten. Die vorab festgelegte Normalität sah für einen Einpersonenhaushalt auch nur eine Einraumwohnung vor; Haushalte von 3 bis 4 Personen hatten i. d. R. Anspruch auf
Zwei-, Zweieinhalb- oder Dreiraumwohnungen.Die Abteilungen ›Wohnungspolitik‹ entschieden über die Vergabe von »volkseigenem« wie privatem Wohnraum; Wohnungen der AWG vergaben sie in Abstimmung mit staatlichen Stellen. Weiterhin hatten diese Abteilungen über die freien Wohnraumkontingente zu entscheiden, den vielfach privat in die Wege geleiteten Wohnungstausch zu genehmigen sowie über den Um- oder Ausbau von Wohnungen und den Bau von Eigenheimen zu entscheiden. Bei ihren Entscheidungen stützten sich die Abteilungen auf ehrenamtliche ›Wohnungskommissionen‹, die auf Vorschlag der Ausschüsse der ›Nationalen Front‹ von den Vorsitzenden der örtlichen Räte berufen wurden. Für die Arbeit in diesen Kommissionen sollten solche Bürger ausgewählt werden, die »hohe Arbeitsmoral, gesellschaftliche Aktivität und menschliche Reife« bewiesen hatten. Da »Wohnraumlenkung« Mangelverwaltung bedeutete, waren ihr Prioritäten gesetzt: Rechtsvorschriften legten z.B. fest, daß ›Verfolgte des Naziregimes‹ und deren Hinterbliebene (›Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes‹) sowie Familien mit mehr als drei Kindern vorrangig mit Wohnraum zu versorgen waren; auch Anträge von Personen, die sich
»besondere Leistungen für den Aufbau des Sozialismus« zugute halten konnten, sollten vorzugsweise behandelt werden. Aber die Versorgung der Industriebetriebe mit Arbeitskräften und Spezialisten gab - insbesondere dort, wo im Dreischichtsystem gearbeitet wurde - vielfach Anlaß, die Reihenfolge der Wohnungsanwärter zu verändern. Wo die Belange der örtlichen Wirtschaft tangiert wurden, nahmen auch die ›Betriebsgewerkschaftsleitungen‹ Einfluß auf die Verteilung von Neu- und Altbauwohnungen. Planung und Lenkung konnten jedoch nicht verhindern, daß viele jahrelang leer ausgingen; eine Folge davon war, daß sich in den großen Städten der DDR eine ausgeprägte Wohnungstauschkultur entwickelte. Um die Wohnungszuteilung zu beschleunigen, galten Eingaben an den 1. Sekretär der zuständigen SED-Bezirksleitung als probates Mittel. Vornehmlich dann, wenn eine Wahl zur Volkskammer bevorstand, drohten Genossen und Nichtgenossen, nicht zur Wahl zu gehen, wenn ihr Wohnungsproblem nicht endlich gelöst würde. Damit hatten sie tatsächlich in sehr vielen Fällen Erfolg. Eine andere Möglichkeit ergab sich, als in den 80er Jahren verfügt wurde, wer dem Wohnungsamt eine Wohnung als leerstehend nachweise, könne diese beziehen. Da es inzwischen ein offenes Geheimnis war, daß die Behörden keinen genauen Überblick über den vorhandenen Wohnraum hatten und sich auch nicht sonderlich mühten, ihre Kenntnisse zu verbessern, suchten viele hier ihre Chance. Junge Paare, die in der elterlichen Wohnung notgedrungen Unterschlupf gefunden hatten, zogen nun durch die Berliner Hinterhöfe, wo sie oft in wenigen Tagen gleich Dutzende von scheinbar unbenutzten Wohnungen entdeckten. Einige davon wurden aber vom MfS für konspirative Treffs benötigt und sollten verständlicherweise nicht ins Gerede kommen; andere waren baupolizeilich gesperrt; für wieder andere wurde regelmäßig die Miete überwiesen, weil inzwischen verzogene Bewohner gern den geringen Preis zahlten, um eine Wohnung »in Reserve« zu halten. So fiel also die Ausbeute der »Wohnungsdetektive« am Ende stets sehr viel geringer aus, als sie zunächst gehofft hatten.
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